Vertragsbedingungen



Homöopathieausbildung Januar 2012 - Dezember 2014Unterricht an insgesamt 30 Wochenenden á 16 UE,samstags von 9.00 bis 18.00 Uhr,sonntags, von 9.00 bis 16.00 Uhr,zusätzlich Lehrpraxis 70 UEinsgesamt 550 UE
Anmeldung:Aus organisatorischen Gründen bitten wir herzlich darum, die Anmeldung möglichst rechtzeitig vorzunehmen! Rücktritt von der Anmeldung ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn ohne Kosten möglich. Bei späterem Rücktritt von der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 350.- € fällig, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Die Anmeldung wird gültig durch die Bestätigung durch die Schule.
Probeunterricht:Das erste Unterrichtsquartal gilt grundsätzlich als Probeunterricht. Bis zum dritten Unterrichtsmodul im März 2012 besteht die Möglichkeit, vom Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zurückzutreten. In diesem Fall sind  nur die Gebühren für die ersten drei Monate in Höhe von 480.- € zur Zahlung fällig.
Kündigung:
Die Möglichkeit zur Kündigung besteht ohne Angabe von Gründen von Seiten des Teilnehmers sowie von Seiten der Homöopathie-Schule Nürnberg mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende. Die gegebenenfalls zuviel entrichteten Studiengebühren werden in den Ratenzahlungsmodus umgerechnet und zum Kündigungstermin zurückgezahlt.

Schweigepflicht:Die Refenten sind bemüht, Krankengeschichten und Fallbesprechungen nach Möglichkeit zu anonymisieren. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich jedoch zur absoluten und ausnahmslosen Wahrung der Schweigepflicht über alle patientenbezogenen Informationen, die ihm/ihr dennoch im Rahmen des Unterrichtes bekannt werden sollten.
Ton- und Bildaufnahmen:Ton- und Bildaufnahmen des Unterrichtes sind nur nach Absprache mit dem Referenten für private Zwecke unter Beachtung des Copyright möglich. Die Weitergabe an Personen, die nicht an der Homöopathie-Schule Nürnberg eingeschrieben sind, ist nicht erlaubt.
Terminverlegung, Verhinderung oder Krankheit des Referenten:Unterrichtstermine können nach Absprache und einstimmigem Beschluss aller Teilnehmer in Ausnahmefällen verlegt werden. Bei Erkrankung oder anderer wichtiger Verhinderung des Referenten kann entweder ein/e andere/r qualifizierte/r Dozent/in einspringen oder, wenn kein Referent gefunden werden kann, der Termin kurzfristig verlegt werden.
 

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